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   BFH, 20.03.1952 - IV 148/51 U   

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https://dejure.org/1952,534
BFH, 20.03.1952 - IV 148/51 U (https://dejure.org/1952,534)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1952 - IV 148/51 U (https://dejure.org/1952,534)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1952 - IV 148/51 U (https://dejure.org/1952,534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stand von Kindern im Alter von über 25 Jahren - Kinder über 25 Jahre in der Ausbildung als "mittellose Angehörige" - Berücksichtigung von Kindern in der Ausbildung im Einkommensteuerrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 317
  • DB 1952, 442
  • BStBl III 1952, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OFH, 25.11.1949 - IV 56/49

    Außergewöhnliche Belastung bei auswärtiger Ausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 20.03.1952 - IV 148/51 U
    Es muß sich also um eine kleine Minderheit von Steuerpflichtigen handeln (Urt. des Obersten Finanzgerichtshofs IV 56/49 S vom 25. November 1949, Ministerialblatt des Bundesministeriums der Finanzen 1950 S. 341).
  • RFH, 28.01.1937 - VI A 554/36
    Auszug aus BFH, 20.03.1952 - IV 148/51 U
    Seit der Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 554/36 vom 28. Januar 1937 (Slg. Bd. 41 S. 45, Reichssteuerblatt 1937 S. 359) sei die Lebenshaltung viel teurer geworden, so daß der Begriff "außergewöhnliche Belastung" bereits seit einigen Jahren einer Korrektur und anderen Auslegung bedürfe.
  • BFH, 29.05.1952 - IV 444/51 U

    Außergewöhnliche Belastung bei auswärtigem Studium mehrerer Kinder - Prüfung der

    Es sind deshalb auch für die Tochter L. für den Steuerabschnitt II/1948 dem Grunde nach die Voraussetzungen des § 33 EStG gegeben, die von den Vorinstanzen für die Tochter A. sowohl für II/1948 wie für beide Töchter für 1949 zutreffend als vorliegend bejaht worden sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 148/51 vom 20. März 1952, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 124).

    Daß bei Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG für Kinder über 25 Jahre Erwägungen über die Höhe der Kinderermäßigung auszuscheiden haben, hat zudem der Senat in der bereits erwähnten Entscheidung IV 148/51 betont, d.h. der in § 32 EStG getroffenen Regelung kann keine entscheidende Bedeutung in bezug auf die Höhe der Steuerermäßigung beigemessen werden.

  • BFH, 16.10.1952 - IV 376/51 S

    Ausschließliche Regelung für die Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Hausrat

    Es mag in diesem Zusammenhange darauf hingewiesen werden, daß bereits die Entscheidung des erkennenden Senats IV 148/51 U vom 20. März 1952 (Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 124) auf die "Mehrzahl" der Stpfl. abstellt, ohne eine qualifizierte Mehrheit im Sinne der früheren Bestimmung und der auf ihr fußenden Rechtsprechung zu fordern.
  • BFH, 01.07.1954 - IV 459/53 U

    Studium eines talentierten Kindes als außergewöhnliche Belastung bei kleinem

    Eine derartige Belastung sei dem Grunde nach nur ausnahmsweise gegeben, etwa dann, wenn ein Steuerpflichtiger mit kleinem Einkommen einen besonders begabten Sohn studieren lasse oder wenn eine Häufung von Belastungen, z.B. durch das gleichzeitige auswärtige Studium mehrerer Kinder, eintrete, vgl. insbesondere die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 148/51 vom 20. März 1952, IV 245/51 vom 8. Mai 1952 und IV 444/51 vom 29. Mai 1952 (Slg. Bd. 56 S. 317, 432 und 486, BStBl. 1952 III S. 124, 168 und 188).
  • BFH, 08.05.1952 - IV 245/51 U

    Steuerermäßigung wegen Aufwendungen für ein auswärtiges Studium von Kindern -

    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil IV 148/51 U vom 20. März 1952 den Standpunkt vertreten, daß das auswärtige Studium eines Kindes, für das dem Steuerpflichtigen die Kinderermäßigung gewährt wird, an sich nichts Außergewöhnliches darstellt.
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